Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetztes im Frühjahr des Jahres 2024 hat der Gesetzgeber eine weitgreifende gesetzliche Änderung beschlossen, wie zukünftig Rechnungen geschrieben und verarbeitet werden müssen.
Ab dem 01.01.2025 wurde die Papierrechnung, die bisher noch als Standartformat in Deutschland galt, zwischen Unternehmern (B2B-Bereich) von der E-Rechnung
abgelöst. Dies erfordert in jedem Unternehmen Anpassungen der Geschäftsprozesse. In welchem Umfang dies notwendig ist, hängt stark davon ab, in welchem Umfang Sie bereits digital
arbeiten. Betrachten Sie die Umstellung nicht als Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Prozesse noch effizienter zu gestalten, um sich auf wesentlichere Arbeiten konzentrieren zu
können.
Und noch etwas ist wichtig: Auch Kleinunternehmer, zu denen auch Vermieter gehören, sind Unternehmer, die von diesen Änderungen betroffen sind!
Sie als Unternehmer verschicken die Rechnungen an Ihre Kunden bereits im PDF-Format in einer E-Mail? Dann haben Sie bisher bereits einen guten Schritt zur medienbruchfreien Abwicklung einer digitalen Buchhaltung getan und schonen auch noch damit die Umwelt. Doch der Weg zur E-Rechnung ist damit leider noch nicht gegangen! Denn eine PDF ist als reine Bilddatei keine E-Rechnung! Eine E-Rechnung muss europaweit einheitliche Mindestanforderungen erfüllen und stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar, der elektronisch weiterverarbeitet werden kann.
Effizientere Arbeitsabläufe - Weniger Zeitaufwand - Niedrigere Kosten - Mehr Transparenz - Optimiertes Cash-Management:
Wieso fragen Sie sich? Schauen Sie Sie doch einmal hier.
Mit der DATEV E-Rechnungsplattform sind alle registrierten Unternehmen zudem von Anfang an optimal aufgestellt. Mit den geplanten Anwendungen auf der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihre digitalen Rechnungsprozesse auf die nächste Stufe und gestalten den Rechnungsdatenaustausch mit Ihren Geschäftspartnern künftig noch komfortabler. Erhalten Sie weitere Informationen oder nehmen Sie direkt die derzeit noch kostenlose Bestellung vor.
Sofern Sie 'DATEV Unternehmen online' nutzen, benötigen Sie nicht zwingend die E-Rechnungsplattform. Die E-Rechnungsplattform bietet jedoch eine zentrale Drehscheibe für den Umgang mit
E-Rechnungen und stellt aktuelle Informationen zur Verfügung. Besonders in Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 kann die Plattform den
Einstieg und Umgang mit der E-Rechnung erleichtern. In der E-Rechnungsplattform können E-Rechnungen empfangen und lesbar gemacht werden und darüber hinaus auch versendet werden. Durch
Registrierung Ihres Unternehmens in der E-Rechnungsplattform werden die dort eingegangenen E-Rechnungen automatisch an DATEV-Unternehmen online weitergeleitet und stehen dort zur
Weiterverarbeitung bzw. zur Verarbeitung beim Steuerberater bereit. Die E-Rechnungsplattform ist daher besonders hilfreich, um rechtzeitig alle Voraussetzungen zu erfüllen und
informiert zu bleiben.
Ein prominenter Fürsprecher der E-Rechnungsplattform ist der ehemalige deutsche
Fußballspieler und Kapitän der deutschen Nationalmannschafft Philipp Lahm, der zwischenzeitlich Mehrheitseigentümer
bei Schneekoppe ist.
... sorgen für medienbruchfreie Arbeitsprozesse: Nach Ihrer Registrierung in der E-Rechnungsplattform erhalten Sie dort auch unmittelbar Ihre TRAFFIQX-ID und Ihre Peppol-ID, die Sie
Ihren Zulieferern oder Auftragnehmern (Rechnungsaussteller) zur Verfügung stellen können. Diese tragen Ihre TRAFFIQX-ID oder Ihre Peppol-ID in ihr Rechnungsausgangssystem ein, so dass
Ihr Unternehmen als Empfänger eindeutig bestimmt ist.
Die Eingangsrechnungen gelangen so medienbruchfrei ganz automatisch in Ihre Rechnungseingangsorganisation und in Ihre Finanzbuchführung.
Umgekehrt wird es zudem zukünftig möglich sein, die E-Rechnungen Ihre Unternehmens über dieses Portal Ihren Auftragnehmern und Kunden zu übermitteln.
Die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie hier.