Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetztes im Frühjahr des Jahres 2024 hat der Gesetzgeber eine weitgreifende gesetzliche Änderung beschlossen, wie zukünftig Rechnungen geschrieben und verarbeitet werden müssen.
Ab dem 01.01.2025 wird die Papierrechnung, die bisher noch als Standartformat in Deutschland gilt, zwischen Unternehmern (B2B-Bereich) von der E-Rechnung abgelöst. Dies erfordert in jedem Unternehmen Anpassungen der Geschäftsprozesse. In welchem Umfang dies notwendig ist, hängt stark davon ab, in welchem Umfang Sie bereits digital arbeiten. Betrachten Sie die Umstellung nicht als Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Prozesse noch effizienter zu gestalten, um sich auf wesentlichere Arbeiten konzentrieren zu können.
Sie als Unternehmer verschicken die Rechnungen an Ihre Kunden bereits im PDF-Format in einer E-Mail? Dann haben Sie bisher bereits einen guten Schritt zur medienbruchfreien Abwicklung einer digitalen Buchhaltung getan und schonen auch noch damit die Umwelt. Doch der Weg zur E-Rechnung ist damit leider noch nicht gegangen! Denn eine PDF ist als reine Bilddatei keine E-Rechnung! Eine E-Rechnung muss europaweit einheitliche Mindestanforderungen erfüllen und stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar, der elektronisch weiterverarbeitet werden kann.
Effizientere Arbeitsabläufe - Weniger Zeitaufwand - Niedrigere Kosten - Mehr Transparenz - Optimiertes Cash-Management:
Wieso fragen Sie sich? Schauen Sie Sie doch einmal hier.
Mit der DATEV E-Rechnungsplattform sind alle registrierten Unternehmen zudem von Anfang an optimal aufgestellt. Mit den geplanten Anwendungen auf der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihre digitalen Rechnungsprozesse auf die nächste Stufe und gestalten den Rechnungsdatenaustausch mit Ihren Geschäftspartnern künftig noch komfortabler. Erhalten Sie weitere Informationen oder nehmen Sie direkt die kostenlose Bestellung vor.
Sofern Sie 'DATEV Unternehmen online' nutzen, benötigen Sie nicht zwingend die E-Rechnungsplattform. Die E-Rechnungsplattform bietet jedoch eine zentrale Drehscheibe für den Umgang mit E-Rechnungen und stellt aktuelle Informationen zur Verfügung. Besonders in Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 kann die Plattform den Einstieg und Umgang mit der E-Rechnung erleichtern. Sie ist daher besonders hilfreich, um rechtzeitig alle Voraussetzungen zu erfüllen und informiert zu bleiben.
Eine Präsentation der wichtigsten Punkte und FAQs finden Sie hier.