Energiepreispauschale - Musterformulierung für Ihre Hauptbeschäftigung

Die Energiepreispauschale darf der Arbeitgeber nur auszahlen, sofern das zugrunde liegende Dienstverhältnis das Hauptarbeitsverhältnis ist. Der Arbeitgeber erkennt dieses an der Steuerklasse I bis V (nicht VI) des Arbeitnehmers. Andere Arbeitnehmer wie zum Beispiel „Minijobber“, müssen Ihrem Arbeitgeber gegebenenfalls ihr Hauptarbeitsverhältnis schriftlich bestätigen. -> siehe auch unter -> Aktuelles -> 'Kolumnen unseres Partners Ralf Forné' -> "Energiepreispauschale ..."

 

Das Bundesfinanzministerium schlägt hierzu folgende Formulierung vor:

Hiermit bestätige ich ………………….. (Arbeitnehmer), dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mit ………………… (Arbeitgeber) mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

 


USt-ID-Nr. prüfen

Hier können Sie die Gültigkeit der MwSt-Nummer (USt-ID-Nr.) Ihres europäischen Geschäftspartners überprüfen. Denken Sie an eine entsprechende Dokumentation!

Fahrtenbuch

Nutzen Sie das vom Deutschen Steuerberater-Verband e. V. empfohlene elektronische Fahrtenbuch von Vimcar.

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-> siehe auch unter -> Aktuelles ->  'Mein Dienstfahrzeug'

Identifikationsnummer

... verlegt, verloren,  vergessen?

 

Hier können Sie diese erneut beantragen. Sie erhalten diese dann an Ihre aktuelle Meldeanschrift zugeschickt.

Rentenbezugsmitteilung

... mit Angabe des Renten-Anpassungsbetrages als Jahres-Bescheinigung oder andere Bescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung anfordern.


Kassenbuch online

Kassenbuch online ist das browsergestützte Kassenbuch, mit dem sich alle gesetzlichen Vorgaben zur Führung eines Kassenbuches (GoBD) erfüllen lassen. Und nicht nur das! Ihre eingescannten Belege sind dem zugehörigen Kassenbucheintrag zugeordnet und können jederzeit aufgerufen, heruntergeladen oder gezielt gesucht werden. Natürlich wird der Kassenbestand automatisch fortgeführt und dabei eine Kassenminus-Prüfung vorgenommen. Die Vorbelegung von Belegtexten ist ebenfalls möglich.

 

Ihre Kassenerfassungen können Sie uns dann einfach - wenn gewünscht auch zusammen mit Anmerkungen - über das DATEV-Rechenzentrum zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen. 

 

Kassenarchiv Ihrer elektronischen Registrierkasse

Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse ist es erforderlich, alle Geschäftsvorfälle digital aufzuzeichnen, diese zehn Jahre in einem unveränderbaren und prüfbaren Format digital zu archivieren.

 

Solch ein Archivierungssystem kann die DATEV Ihnen zur Verfügung stellen. Je nach Kassensystem und Internetanbindung erfolgt die täglich notwendige Speicherung voll automatisch. So können Sie sicher sein, dass die Daten - sofern und soweit erforderlich - im Falle einer Betriebsprüfung dem Prüfer im richtigen Format und unkompliziert freigeschaltet werden können. Und nicht nur das! Wir können diese Daten zudem direkt in Ihre Finanzbuchführung über nehmen und der digitale Workflow ist perfekt.